Suche

tropft nicht

ruß- und raucharm

gütegesicherte Rohstoffe

Wir arbeiten mit
gütegesicherten Rohstoffen!
Wir arbeiten mit
gütegesicherten Rohstoffen!

Historie DER GÜTE­GEMEINSCHAFT KERZEN

Die Gütegemeinschaft Kerzen steht für Qualität und Fortschritt im Bereich Kerzenherstellung.
Nachfolgend finden Sie einige der Innovationen, die wir in den letzen Jahren realisiert haben.

2020
Das RAL- Gütezeichen Kerzen als europäische Gewährleistungsmarke

Das RAL- Gütezeichen wurde von der Europäischen Union als Gewährleistungsmarke anerkannt. Das heißt die Regeln des RAL-Gütezeichens sind europaweit gesetzlich anerkannt.

Revision des RAL-Gütezeichens Kerzen

Der RAL hat die Revision der Güte- und Prüfbestimmungen nach erfolgreichem Abschluss des RAL-Anhörungsverfahrens genehmigt.

Die Revision enthält vor allem Präzisierungen wie zu:

Prüfungen der Fremdprüfer insbesondere der Dekra

Brenndauerangaben bei Grablichten

Prüfmethoden zu Bestimmung von Grenzwerten für Inhaltsstoffe mit gesundheitlicher Relevanz

2019
Flächendeckende Stichprobenprüfungen

im Handel von allen Stumpenkerzen mit RAL-Gütezeichen quartalsweise

2018
Die DEKRA testet die App zur Flammhöhenmessung mit dem iPad.

Möglicherweise wird diese Messmethode ab 2020 Gütezeichenstandard.

2017
Flächendeckende Stichprobenprüfungen

im Handel von allen Teelichten mit RAL-Gütezeichen quartalsweise.

Berücksichtigung der BGH Entscheidung zu „tested by LGA“ aus dem Jahr 2016 im Gütezeichenumfeld.

2016
Revision der Güte-und Prüfbestimmungen mit den Zielen:
  • Weitere Reduzierung der Schwermetallgrenzwerte nach dem Alara Prinzip
  • Erstmals Anforderungen an Entflammbarkeit von Kunststoffbehältnissen

Inkrafttreten: 01.01.2017

2015
Neue Güte- und Prüfbestimmungen

seit 1.12.2015 in Kraft

Die Güte- und Prüfbestimmungen haben

  • eine vereinfachte Struktur
  • nur geringe inhaltliche Änderungen
    • ein neues Kapitel 041/2 „Lichte“
      • Änderungen nur bei
        • 2-3.2 Brennzyklen
        • 2-3.5 Brennmassenrückstand (Anhebung auf 3g)
  • eine klare Abgrenzung der „Teelichte“ wie folgt:

 

Diese Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen gelten für Teelichte.

Teelichte

  • haben einen Brennmassenkörper mit Außendurchmesser von 36 – 39mm und eine Höhe von maximal 17mm
  • enthalten keinen Zusatz von Duftstoffen, Farben oder Bienenwachs
  • werden in einem nicht brennbaren Behälter gebrannt, z. B. aus Metall, Glas oder Kunststoff. Der Behälter verhindert das Auslaufen der Brennmasse

 

Innerhalb dieses Geltungsbereiches müssen die Anforderungen des Gütezeichens Kerzen für das Produkt Teelichte erfüllt werden.

Güte- und Prüfbestimmungen für Kerzen- RAL-GZ 041

Mehr erfahren

Verabschiedung einer großen Revision der G&P

  • mit Präzisierung der Anforderungen an Dochte
  • und vollständiger Synchronisierung der Anforderungen an Duftkerzen mit den IFRA Standards

 

Inkrafttreten und Veröffentlichung nach Genehmigung durch den RAL (voraussichtlich im September 2015).

Entwicklung einer App zur präzisen Messung der Flammhöhe über die gesamte Brennzeit hinweg.

2014
Änderung der G&P
  • Wegfall des Mindestgewichtes für Teelichte bei Beibehaltung der Anforderungen an Flammhöhe und Mindestbrenndauer
  • Definition von anzuwendenden Prüfmethoden für Farben und Lacke
2013
Erprobungsprogramme für alternative Testmethoden betreffend PAK und Schwefel

Erneuerung der Anerkennung der Lieferanten für

  • Brennmassen
  • Farben und Lacke
  • Dochte
  • Duftstoffe

 

Die Anerkennung stellt die Qualität in der Lieferkette sicher durch

Verpflichtung der Vorlieferanten auf Gütezeichen-Standards
Etablierte QM-Systeme der Vorlieferanten, die von der Gütegemeinschaft Kerzen e. V. überwacht werden
Erstmals werden Anforderungen an alternative Brennmassen und Brennmassengemische präzisiert.

Damit wird ein extrem hohes Niveau an Schadstoffarmut und nachhaltiger Gebrauchstauglichkeit realisiert.

2012
Die Anforderungen an Farben und Lacke werden verschärft.

Die Verschärfungen berücksichtigen

  • Die öffentliche Diskussion
  • Forderungen von NGO’s wurden als Gütezeichen-Standard eingeführt in Abwesenheit staatlicher Regelungen oder deutlich strenger als staatlich festgelegte Grenzwerte
2011
Weiterentwicklung und Harmonisierung
  • Weiterentwicklung der RAL-GZ 041
  • 2. Europäische Kerzentage in Potsdam
  • Aktualisierung der Harmonisierung der sicherheitsrelevanten europäischen Kerzennormen mit der allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie (Nr. 2001/95/EG)
2010
Kennzeichnung und Akkreditierung
  • Kennzeichnung von Kerzen mit Identnummer
  • Zulassung von Lieferanten durch die Gütegemeinschaft Kerzen.
  • Integration des Phthalatverbots in die Bestätigungen der Duftstoffhersteller
  • 1. Europäische Kerzentage in Potsdam
2009
Internationale Ausweitung
  • Übersetzung des RAL-Gütezeichens in weitere europäische Sprachen
  • Workshop für Qualitätsmanagement-Personen der Händler in Dortmund
2008
Workshops und Revision
  • Überarbeitung der RAL-GZ 041
  • Workshop für Händler der Kerzenhersteller in Frankfurt
2007
Gründung des ECI
  • Gründung des Europäischen Kerzeninstituts (ECI) als gemeinnütziger Verein nach belgischem Recht
2006
Neue Anforderungen
  • Entwicklung von Anforderungen für Fette zur Gefährdung des Nutzers durch konventionellen Gebrauch der Kerze
  • RAL-Vorschlag für neues Design des Gütezeichens Kerzen
2005
Kerzensicherheit
  • Standardisierungsprojekt „Kerzensicherheit“ harmonisiert mit der EU-Produktsicherheitsrichtlinie
  • RAL-Anerkennung der überarbeiteten RAL-GZ 041
2004
Überarbeitung der Standards
  • Überarbeitung der RAL-GZ 041 Standards Anhang I: UV-Stabilität, neue Anforderungen an Dochte, geänderte Anforderungen an Farben
2003
Erweiterung und Rekrutierung
  • Definition des Rußgrenzwertes für das Gütezeichen Kerzen
  • Vorbereitung der Europäischen Gütegemeinschaft Kerzen
  • Erweiterung des „RAL Gütezeichens Kerzen“ um „RAL Quality Mark“
2002
Europäische Normen
  • Antrag auf eine europäische Norm für die Rußmessmethode
2001
Internationalisierung
  • Übersetzung der Website ins Englische und Französische
  • Pilotprojekt mit dem Rußmessgerät
2000
Markenregistrierung
  • Ablehnung von Händlern als Fördermitglieder
  • Registrierung des Gütezeichens Kerzen als europäische Marke
1999
Neue Regelungen
  • Änderungen der Güte- und Prüfbestimmungen
  • Ausschluss von CKWs
  • Einführung von Regelungen für Duftkerzen
  • Englische Version der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 041 gedruckt
  • Antrag auf das RAL-Gütezeichen Kerzen als europäische Marke
1998
Erste Erfolge
  • 19 Mitgliedsunternehmen erhalten das RAL-Gütezeichen Kerzen
  • Internetpräsenz der Gütegemeinschaft unter www.kerzenguete.com
1997
Anerkennung
  • Anerkennung der Gütegemeinschaft durch RAL am 11. August