Diese Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen gelten für Lichte im Innenbereich. Lichte werden in einem Behältnis gebrannt z. B. aus Metall, Glas oder Kunststoff. Der Behälter verhindert das Auslaufen der Brennmasse.
Maxilichte haben einen meist zylindrisch geformten Wachskörper mit typischen Abmessungen zwischen 55 und 60 mm im Durchmesser und zwischen 20 und 30 mm in der Höhe.
Maxilichte können im Handel auch anders bezeichnet sein, z.B. als Jumbolicht, Medilicht, Dekolicht usw.
Innerhalb dieses Geltungsbereiches müssen die Anforderungen des Gütezeichens Kerzen für das Produkt Lichte erfüllt werden.
Die Oberfläche des Brennmassekörpers muss bei Betrachtung ohne technische Hilfsmittel frei von Verunreinigungen sein.
Der Docht muss zentrisch angeordnet sein. Ausnahme: Mehrdochtkerzen.
Die Brennmasse von Lichten befindet sich in einem festen Behältnis. Das Behältnis darf durch die Flamme weder deutlich verformt, noch zerstört oder entzündet werden.
Die Flamme hat ohne sichtbare Rußabgabe zu brennen.
Nach dem Löschen der Flamme glüht die Dochtspitze naturgemäß etwas nach; dies ist mit der Abgabe eines Rauchschwadens verbunden. Dieser Vorgang muss innerhalb von 20 Sekunden beendet sein.
Das Selbstverlöschen der Flamme am Ende des gesamten Abbrandes darf erst erfolgen, wenn in dem Behälter nur noch ein geringfügiger Brennmassenrückstand übrig ist.
Optische Prüfung
Prüfung nach ASTM F2417 – 11 Ziffer 5.4 (Plastic Container Flammability Test) (ver-einfacht dargestellt: Behältnisse werden 10 Sekunden mit definierter Flamme be-aufschlagt, nach weiteren 30 Sekunden muss die Flamme erlöschen).
Für die Prüfung des Abbrandes soll die Temperatur des Prüfraumes zwischen 20 °C und 25 °C liegen.
Der Raum soll vor Zugluft weitgehend geschützt sein.
Der Abbrand erfolgt auf einer hitzebeständigen, nicht brennbaren Oberfläche als Unterlage. Die Wärmeleitfähigkeit dieser Oberfläche sollte möglichst gering sein, so dass ihr Einfluss auf das Brennverhalten möglichst klein ist. Ein direkter Abbrand auf Oberflächen wie Metall oder Fliesen ist daher nicht geeignet.
4h brennen, mindestens 1h Pause, durchbrennen bis zum Selbstverlöschen.
für Lichte mit einer Brenndauer bis zu 12h:
3h brennen, Messung der Nachrauchzeit, sofortiges Wiederanzünden, durchbrennen bis zum Selbstverlöschen.
für alle anderen Lichte:
4h brennen, mindestens 1h Pause, wiederholen bis zum Selbstverlöschen.
4 h brennen, Messung der Nachrauchzeit, mindestens 1 h Pause, Wiederholen bis zum Selbstlöschen.
a) visuell
Keine sichtbare Rußabgabe | Anforderung eingehalten |
Kerze rußt sichtbar | Anforderung nicht eingehalten |